Informationen
13.10.2011
Elternbeiräte im Kindergartenjahr 2011/2012
Die Elternbeiräte werden jedes Jahr im Herbst von den Eltern des Kindergartens gewählt.
1. Elternbeirätin
Frau Gaby Blunda
2. Elternbeirätin
Frau Semra Kula
23.04.2010
Was braucht Ihr Kind zum Kindergartenbesuch?
Ihr Kind benötigt:
- Vespertasche mit Vesper (Getränke sind im Kiga vorhanden)
- Hausschuhe
- Matschhose und Regenjacke
- Gummistiefel
- 3 Passbilder
- 1 breiten Leitzordner mit 100 Klarsichthüllen
22.09.2011
Ferienplan 2011- 2012
Zum Download:
15.09.2011
Elternbeiträge
Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils fesgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im voraus bis zum 5. des Montas zu zahlen. Der monatliche Beitrag beträgt (ab 01.09.2009) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 84 € mit zwei Kindern 64 € mit drei Kindern 43 € mit vier und mehr Kindern 15 € Bei einer Bemessung des Beitrags werden alle im Haushalt der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zugrunde gelegt. Stichtag ist jeweils der 1. des nächsten Monats. Wird ein Kind während des Monats aufgenommen, ist der Elternbeitrag anteilig zu bezahlen. • Für Kindergartengruppen mit flexiblen Öffnungszeiten wird wegen des erhöhten Personalaufwands ein zusätzlicher Beitrag von monatlich 10 € je Kind erhoben. • Für Vormittags- (bzw. Halbtages-) Gruppen wird die Gebühr nach Absatz 1 im Verhältnis zur Öffnungszeit (aufgerundet auf volle Eurobeträge) erhoben. • Familien mit zwei oder mehr, Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und bei denen das Familieneinkommen die jeweils gültigen Einkommensgrenzen nach dem Wohngeldgesetz nicht übersteigt, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 20% der Elternbeiträge beim Besuch eines städtischen Kindergartens. Eine Änderung der Beiträge und des Essensgeldes bleibt vorbehalten. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden, endet im letzten Kindergartenjahr die Zahlungspflicht mit Ablauf des Monats Juli. Für den Besuch der Ganztagesbetreuung (ab 01.09.2009) beträgt der monatlicher Elternbeitrag für ein Kind aus einer Familie: - mit einem Kind 242,- € - mit zwei Kindern 204,- € - mit drei Kindern 164,- € - mit vier und mehr Kindern 112,- € Der Elternbeitrag beinhaltet auch einen Essengeldanteil von monatlich 55,- €. Sollten Sie Ihr Kind für die Ganztagesbetreuung anmelden wollen, setzen Sie sich bitte mit Frau Stefanie Maier, Telefon (0 71 48) 31-23 in Verbindung
23.04.2010
Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren und 10 Monaten
Es können Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten in den Kindergarten aufgenommen werden.
Voraussetzung jedoch ist, dass im Kindergarten Plätze frei sind. Da Kinder unter 3 Jahren rechnerisch zwei Kindergartenplätze beanspruchen, wird in diesem Fall auch die doppelte Kindergartengebühr erhoben.
Wenn Sie an einer frühzeitigen Aufnahme interessiert sind, setzen Sie sich ebenfalls mit der Stadtverwaltung Großbottwar, Fr. Maier (Tel. 31-23) in Verbindung.
04.01.2011
Infoflyer für Eltern
Eine Information über den Kindergarten für interessierte Eltern.
Zum Download:
